Wie funktioniert die erhöhte steuerliche Abschreibung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten?

Städte und Gemeinden weisen Sanierungsgebiete aus, um die Stadtentwicklung voranzutreiben. Das kann für Investoren und Käufer mit Vermietungsabsicht unter steuerlichen Gesichtspunkten (§7h EStG) interessant werden. In festgelegten Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit die Sanierungskosten über einen Zeitraum von 12 Jahren zu 100% steuerlich abzusetzen, was die Rendite erheblich steigert. Ferner wird in derartigen Sanierungsgebieten der Immobilienwert durch die zunehmende Attraktivität des Wohngebietes steigen. Abschreibbar sind alle Sanierungsmaßnahmen, die nach § 177 BauGB der Wohnbarmachung dienen, also nicht nur, wie oft angenommen, die Sanierung der Gebäudehüllen zur Verschönerung des Stadtbildes.

Und so geht’s:

  • Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt oder Gemeinde schließen
  • Sanieren, Rechnungen sammeln, bei der Gemeinde einreichen und bescheinigen lassen
  • Gemeindebescheinigung mit der Steuererklärung einreichen

Bedingung! Sie müssen die Immobilie 10 Jahre halten.

In ausgewiesenen Sanierungsgebieten ist auch die Inanspruchnahme von Fördergeldern möglich, jedoch sind diese Gelder meist ausgeteilt. Es sollte hierbei ferner geprüft werden, ob es sinnvoll ist Fördergelder in Anspruch zu nehmen! In der Regel ist die erhöhte steuerliche Abschreibung lohnenswerter. Ein derartige Investitionsobjekt ist für sie interessant? Kontaktieren sie mich!

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